September 9th, 2013

DEUTSCHER PRESSERAT (# 143, 08-2010)

Posted in interview by jörg

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass folgende Aussage aus der Wochenzeitschrift „Freitag“ (freitag.de/positionen/0915-lauter-kleine-minikrisen-popkritik) Allgemeingut ist, wenn es auf das Thema Redaktion- und Anzeigen-„Trennung“ im Musikjournalismus geht:

„Zunächst werden die Themen oftmals von der Musikindustrie diktiert. Seit den frühen neunziger Jahren gilt es als normal, dass die grossen Firmen das Schalten einer Anzeige für eine Band an das Erscheinen eines Artikels über diese Band koppeln. Oder dass bestimmte Formen von redaktioneller Berichterstattung schlicht käuflich sind – das nennt man ein „Advertorial“. Es dürfte klar sein, dass ernsthafte Kritik hier nicht gefordert ist, höchstens in Form von Kaufempfehlungen.“

Oder aus der „Zeit“ (zeit.de/kultur/musik/2010-01/musik-pr-Replik): „Nicht selten ruft die Plattenfirma ein paar Wochen vor Veröffentlichung an und fragt, ob die Rezension schon fertig sei und Zitierbares drin stünde. Oh, Wunder, meist schon. Geworben wird dann mit einem Satz, den der Promoter schrieb, der Rezensent wiederholte und in eine Expertenmeinung umfärbte. Der Journalist wäscht den Dünnsinn des Werbers rein. Das bekäme die kalabrische Mafia mit einem Koffer voller Drogengelder nicht besser hin.“

Natürlich hat keine Musikzeitschrift offiziell ein Redaktionsstatut, in dem festgehalten wird „Ja, gegen Anzeige gibt’s bei uns nen Interview / gute Rezension etc“, aber „eigentlich“ ist doch jedem klar ist, dass die Medienpartner Content bestimmen. Beim Trust ist es so, das so was auch nachgefragt wird: „Hey, besprecht ihr unsere Single gut, dann machen wir auch ne Anzeige!“ Oder „Ich mache ne Anzeige gegen ein Label-Feature von uns“. All solche Anfragen werden von uns abgelehnt. Wir weisen damit auch noch mal auf unseren neuen Text bei den Tonträgern hin.

Um in die ganze „vermeintliches Halbwissen“-Lage mal ein paar Fakten zu bringen, mailte ich Arno Weyand vom Deutschen Presserat in Berlin zwecks Interview an. Ich war mir ziemlich sicher, dass das Thema Musikjournalismus und Redaktion/Anzeige-Sache dort schon längst ne wichtige Nummer ist, all die weil: es ist fast überhaupt keine Nummer! Kaum einer hat sich über dieses Thema je dort beschwert. Dabei ist der Musikjournalismus doch besonders stark anfällig für solche beschriebenen illegalen Vorgänge oder?

Die Konkurrenz ist hoch, es gibt sehr viele Gratismagazine, es gibt unzählige Blogs, Redakteure werden schlecht bezahlt, Anzeigenkunden bleiben im Zuge von illegalen Downloads und Finanzkrise aus, jeder Redakteur will die „exklusiven“ Vorzüge eines Labels geniessen… Wieder mal schaut also das Trust für euch hinter die Kulissen von dem ganzen Musik-Ding, vielleicht kommen ja sogar mal ein paar Leserbriefe zum Thema bei uns an? Hier noch etwas allgemeines Blabla:

Ein Verstoss gegen das presserechtliche Trennungsgebot zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten ist „illegal“ (besser: „unlauter“) und kann neben presserechtlichen Sanktionen wettbewerbsrechtliche Massnahmen von Wettbewerbern nach sich ziehen (in der Regel eine Abmahnung).

Der Presserat ist hingegen mehr eine moralische Instanz, die zwar Rügen aussprechen kann, die aber ohne rechtliche Folgen sind, allenfalls negative PR nach sich ziehen. Wenn also etwas nicht zulässig ist, gibt es eine Rüge vom Presserat, die dann das betreffende Blatt abdrucken muss. Dagegen macht die „Bild“ grad sehr gerne Stimmung, checkt dafür mal den Bildblog (bildblog.de/18647/post-fuer-den-Presserat/).

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Hallo Arno Weyand vom Deutschen Presserat, danke für deine Zeit. Kannst du uns erläutern, was genau der Deutsche Presserat ist und macht? Was sind deine Aufgaben dort?

Arno: Hallo, ja, das mache ich gerne. Der Deutsche Presserat (www.presserat.de) ist die freiwillige Selbstkontrolleinrichtung von Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen und ihren online-Ausgaben. Eine seiner Aufgaben besteht darin, für die Pressefreiheit in Deutschland einzutreten und das Ansehen der deutschen Presse zu wahren. Gleichzeitig ist er aber auch Anlaufstelle für Leser, die sich über redaktionelle Veröffentlichungen in der Presse beschweren wollen.

Grundlage für die Beurteilung der Artikel ist dabei der Pressekodex, in dem festgeschrieben ist, was von Journalisten in der Berichterstattung beachtet werden muss und wie sie sich bei der Ausübung ihres Berufes verhalten sollten. Auf Basis dieses Kodex bewerten drei Beschwerdeausschüsse die Beschwerden und prüfen, ob ein Verstoss gegen pressethische Grundsätze vorliegt. Ist eine Beschwerde begründet, wird eine Massnahme ausgesprochen.

Die schärfste Form ist dabei eine Rüge, mit der das betroffene Medium auf einen groben Verstoss gegen die Publizistischen Grundsätze hingewiesen wird. Die Publikation ist verpflichtet, die Rüge in einer ihrer nächsten Ausgaben zu veröffentlichen und dem Leser so mitzuteilen, dass sie einen journalistischen Fehler begangen hat.

Eine leicht abgeschwächte Sanktionsmöglichkeit ist die Missbilligung. Die dritte mögliche Massnahme ist ein Hinweis, der dann gewählt wird, wenn zwar handwerkliche Fehler gemacht wurden, diese jedoch eher geringfügig sind. Mein Aufgabenschwerpunkt liegt im Beschwerdemanagement, d. h. ich sichte die eingehenden Beschwerden, nehme eine erste Bewertung vor und bereite die Unterlagen für die Ausschusssitzungen vor.

Ganz banal gefragt, gibt es bei dir eine „Affinität zu Musik“, d.h. hörst du einen bestimmten Sound, hast du Lieblingsbands?

Arno: Ja, ich höre sehr gerne Musik, mit Vorliebe die der `Rockdinosaurier` aus den 60er und 70er Jahren, wie Deep Purple, Led Zeppelin und Jethro Tull. Und dann und wann läuft auch AC/DC. Aber auch unter den neueren Sachen findet sich immer wieder gute Musik.

Eigentlich ist es doch im Printbereich so, dass es eine strenge Trennung von Anzeigen und Redaktion geben muss. D.h. jeglicher Verstoss, ob z.B. die hochgejubelte Mallorca-Reise im Reiseteil und „zufällig“ direkt dabei die Anzeige eben jener Reise von eben jenem Reiseanbieter, wird ja streng gebrandmarkt von euch, ebenso als redaktionell getarnte Advertorials oder PR-Texte, d.h. nicht kenntlich gemachte Anzeigen. Erklär uns doch mal die Rechtslage zu dem Thema Trennung Redaktion und Anzeigen, ist das bei Verstoss ein Kavaliersdelikt?

Arno: Man muss hier unterscheiden zwischen einer rechtlichen und einer ethischen Bewertung. Für die rechtliche sind die Gerichte zuständig. Der Presserat prüft mögliche Verstösse gegen den Grundsatz der klaren Trennung von Redaktion und Werbung auf Basis des Pressekodex und hier speziell der Ziffer 7. Das Trennungsgebot ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Medien. Seine Einhaltung ist mit Blick auf die Leser unbedingt notwendig – sie müssen auf die publizistische Qualität des redaktionellen Teils vertrauen können, sie bezahlen diesen in der Regel schliesslich auch.

Von daher dürfen sie erwarten, dass der redaktionelle Teil eines Mediums reinen Informationszwecken dient, also unabhängig erstellt, informativ und nicht von wirtschaftlichen Interessen bestimmt ist. Eine Vermischung von Redaktion und Werbung ist deshalb ein grober Verstoss gegen die Pressethik, da der Leser getäuscht und sein Vertrauen missbraucht wird. Von einem Kavaliersdelikt kann man da beim besten Willen nicht mehr sprechen.

Du erwähntest bei meiner Anfrage ja schon, dass es „quasi keine Beschwerden über Vorgänge aus dem Bereich Musikjournalismus“ gibt, in welchem Genre gibt es denn am meisten Beschwerden wegen solcher Deals, also die Bestimmung des Redaktionsinhaltes durch die Anzeigenkunden, Anzeige gegen Interview / gute Rezension, Titelstory wg. Medienkooperation?

Arno: Also grundsätzlich haben wir die meisten Beschwerden weniger über die von dir genannten Konstellationen sondern über Schleichwerbung. Das heisst, in einem ganz normalen redaktionellen Artikel wird auf ein bestimmtes Produkt hingewiesen. Das kann beiläufig, aber auch ausführlich geschehen.

Fakt ist aber, dass die Redaktion mit der Darstellung über ein bestehendes öffentliches Interesse hinausgeschossen ist und dadurch – ob bewusst oder unbewusst – einen Werbeeffekt erzeugt hat. Besonders `anfällig` ist hier der Lifestyle-, Kosmetik- und Gesundheitsbereich.

Ich nenne dir am Ende mal ein paar Beispiele und vielleicht kannst du einfach mal einschätzen, ob das okay ist, in einer rechtlichen Grauzone ist, aber immer noch okay oder einfach nicht okay und verboten ist… Entschuldige im Voraus, wenn sich ein paar Fragen wiederholen! „Der grösste Anzeigenkunde – sagen wir Plattenfirma XYZ – bestimmt sowohl das Titelbild als auch die tendenzielle Ausrichtung / die positive Gewogenheit des Interviews zur neuen Platte.“

Arno: Das wäre nicht in Ordnung, da eine Einflussnahme eines Anzeigenkunden auf den Inhalt einer redaktionellen Veröffentlichung presseethisch unzulässig ist.

„Plattenfirma XYZ würde ja gerne mal wieder eine Anzeige schalten, aber das Budget, die Weltwirtschaftskrise etc. …wenn ein guter Bericht oder eine nette Labelstory in der gleichen Ausgabe erscheint, wäre das jedoch kein Thema.“

Arno: Ein verbotenes Kopplungsgeschäft. Anzeige gegen redaktionellen Beitrag. Das ist absolut unzulässig.

„Band/Promo-Journalist/Plattenfirma/Booker sagt, dass er nur eine Anzeige schaltet, wenn über ihn ausser normalen Einsendungen hinaus (Rezension der neuen Platten) positiv berichtet wird.“

Arno: Ebenfalls der Vorschlag zu einem Kopplungsgeschäft. Darauf sollte die Redaktion auf keinen Fall eingehen.

„Band macht ne Anzeige gegen eine gute Rezension der neuen Platte“ – ist das normal / okay oder einfach nicht okay aber schwer zu beweisen? „Okay“ im Sinne von gesetzlich einwandfrei geregelt…

Arno: Ist der gleiche Fall wie die beiden vorangehenden. Für den Presserat ist das natürlich schwer zu beweisen. Das ändert aber nichts daran, dass eine Redaktion sich auf so einen Deal nicht einlassen darf.

„Musikzeitschrift XYZ präsentiert in Zusammenarbeit mit diversen Booking-Firmen Festivals und immer sind die Headliner im Heft exklusiv drin“ – das ist einfach eine stinknormale Medienkooperation oder?

Arno: Wenn die Zeitschrift die Leser auf die Kooperation hinweist – und zwar klar und deutlich am Anfang der jeweiligen Artikel – dann geht das in Ordnung. Wird der Leser nicht darüber informiert, ist so eine Veröffentlichung nicht ok, da er nicht erfährt, dass der Artikel einen wirtschaftlichen Hintergrund hat.

„Geplante Anzeige einer Plattenfirma wird zurückgezogen, weil im redaktionellen Teil etwas Kritisches zu der Plattenfirma stand.“

Arno: Grundsätzlich ist das zwar die freie Entscheidung der Plattenfirma. Niemand kann sie zur Schaltung einer Anzeige zwingen. Anderseits ist es aber auch der Versuch, die Zeitschrift für eine bestimmte Berichterstattung abzustrafen und weitere Kritik zu verhindern. Also die Redaktion zu beeinflussen und damit die Pressefreiheit einzuschränken. Solche Aktionen kritisiert der Presserat scharf.

Fast alle oben genannten Anfrage/Beispiele kamen im Trust schon mal mehr oder weniger so in der Realität vor. Da denkt man sich natürlich als Trust – Schreiber: wie muss es dann erst im vollkommerziellen Bereich aussehen? Ein falscher Schluss?

Arno: Natürlich gibt es diese Versuche, redaktionelle Artikel von aussen zu beeinflussen. Und leider gibt es auch Verlage/Redaktionen, die darauf eingehen. Aber in der Regel wird der Trennungsgrundsatz in der Zeitungs- bzw. Zeitschriftenbranche beachtet. Ohne ihn geht es nämlich nicht. Denn ist die Glaubwürdigkeit erst mal weg, dann ist der Ruf ruiniert.

Wenn du dir die zwei Zitate (in der Einleitung) anschaust, ist es doch auch hier wieder das seltsame Phänomen, dass von einer längst bekannten Praxis der Koppelung der Plattenfirmen gesprochen wird; was ist deiner Meinung nach der Grund, warum es dann so wenige Beschwerden gibt? Wollen sich die Hefte da gegenseitig nicht auf die Füsse treten? Oder können die Herausgeber gar nicht anders, weil sie abhängig sind, aber wo bliebe denn der selbsternannte Anspruch auf Unabhängigkeit?

Arno: Ich denke, dass die Leser diese Abhängigkeiten überhaupt nicht erkennen. Von daher können sie sich natürlich auch nicht beschweren. Beschwerden müssten eigentlich von Insidern kommen, die Zugang zu internen Vorgängen, Absprachen etc. haben. Aber hier gilt oft noch die Devise, einen Konkurrenten nicht `anzuschwärzen`. Auch wenn dieser unethisch handelt. Vielleicht ist es aber auch schon Selbstschutz. Denn wenn ich die Vorgehensweise der Konkurrenz dulde, dann duldet sie auch meine.

Wenn man als Leser der Musikhefte so „eine Ahnung auf Verdacht“ hat, dann kann man sich also bei euch melden und ihr prüft das, okay, aber du sprichst ja schon selber von der „schwierigen Beweisbarkeit“. Zudem: wenn die ganzen Praktiken „nicht ethisch okay/ irreführend“ sind, schade um den guten Journalismus, aber sonst? Inwiefern lohnt sich dann die Mühe, euch überhaupt ne Mail mit Recherche-Material zu schreiben? Provokant gefragt: Ist der Presserat nicht eine Lanze ohne Spitze, d.h. auch wenn ihr es schaffen würdet, Koppelungen zu beweisen, wären die grossen Plattenkonzerne mit ihren Medienanwälten nicht sowieso immer stärker? Vielleicht kannst du uns ja mit Beispielen von vergangenen Erfolgen (ok, in anderen Bereichen) Mut machen?

Arno: Ich hatte das Problem ja schon angerissen. Die Leser können gar nicht erkennen, wann möglicherweise eine Kopplungsgeschäft oder ähnliches vorliegt. Wenn sich dann doch jemand an uns wendet, dann holen wir uns eine Stellungnahme der Redaktion zu den Vorwürfen ein. Dann wird häufig schon vieles klarer. Allerdings kann es auch sein, dass wir eine Verletzung des Pressekodex nicht beweisen können. Aber nur in den seltensten Fällen müssen wir ein Beschwerdeverfahren einstellen, weil es nicht aufklärbar ist.

Wenn wir einen Verstoss gegen den Trennungsgrundsatz erkennen, dann wird häufig eine Rüge ausgesprochen. Gerade in den letzen Jahren kam dies häufig vor, da die Leser hier offenbar sensibler geworden sind. Auf unserer Website kann man sich die Pressemitteilungen ansehen, mit denen wir die Öffentlichkeit über die Beschwerden informieren. In aller Regel sind die Redaktionen durch eine Rüge ziemlich getroffen. Wer also wirklich Anhaltspunkte dafür hat, das eine Publikation den Trennungsgrundsatz nicht so ernst nimmt, der sollte sich an uns wenden.

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Interview: Jan Röhlk, Foto: Heike Rost, Kontakt: www.presserat.de

 

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